Nun ist es also so weit. Am heutigen 1. August treten zwei neue Gesetze in Kraft, deren Zielrichtung unterschiedlicher nicht sein könnte: Eltern erhalten für ihre Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr an einen Anspruch auf Kinderbetreuung. Eltern, die ihr Kleinkind hingegen nicht in eine öffentlich geförderte Einrichtung geben, können Betreuungsgeld kassieren.