Zeiner ist kein Einzelfall, mindestens 10 weitere vergleichbare und schlimmer anmutende Fälle von Verletzungen im Besuchsrecht kamen nach der Berichterstattung auf VOL.at zu. „Es ist ein Grundrecht jedes Kindes, Anrecht auf Vater und Mutter zu haben“, beginnt Schmid. Dabei spricht sie auch schwierige Scheidungssituationen an, wo dasselbe zu gelten hätte. „Es sind beide Elternteile gleichwichtig“, meint sie ergänzend.