Rechtliche Regelungen haben immer auch eine befriedende Absicht. Mit dem im Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf, der die Beschneidung eines männlichen Kindes bis zum sechsten Monat nach den „Regeln der ärztlichen Kunst“ erlaubt, soll Ruhe einkehren. Ruhe an den religiös-kulturellen Sollbruchstellen der Gesellschaft.