Gericht schlägt Vater Vergleich vor

Die Rede ist von 4.000 Euro. Ein Vater hatte von der Stadt 32.000 Euro gefordert, als Ausgleich für seinen Verdienstausfall. Denn: Weil er trotz Rechtsanspruchs für seine zweijährige Tochter zunächst keinen Platz in einer Kindertagesstätte bekommen hatte, musste er seine Elternzeit verlängern.