Gesetz versagt, wenn Eltern Kinder gleichteilig betreuen

Der Gesetzgeber hielt im Kindschafts- und Namensrechtsänderungsgesetz 2013 an der Festlegung eines Haushaltes, in dem das Kind im Falle der Trennung der Eltern hauptsächlich betreut wird, fest. Geändert hat sich lediglich der Terminus.