Gesetz versagt, wenn Eltern Kinder gleichteilig betreuen
Der Gesetzgeber hielt im Kindschafts- und Namensrechtsänderungsgesetz 2013 an der Festlegung eines Haushaltes, in dem das Kind im Falle der Trennung der Eltern hauptsächlich betreut wird, fest. Geändert hat sich lediglich der Terminus.
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