Gesetzentwurf für Freizeitväter

Das Bundesjustizministerium will die Rechte der leiblichen Väter gegenüber ihren Kindern stärken. Umgangsrechte sollen die außerehelichen Liebhaber bekommen, Informationen von der Mutter und ihrem Mann fordern dürfen. Ein gemeinsamer sonntäglicher Besuch im Zoo aber macht noch keinen Vater, meint Herbert Grziwotz. Und befürchtet, dass der Lover der Frau bald mit am familiären Kaffeetisch sitzt.