Das St. Galler Verwaltungsgericht hat ein wegweisendes Urteil gefällt: Es anerkennt zwei Männer als Elternpaar eines in Amerika gezeugten Leihmutter-Kindes, obwohl Leihmutterschaft in der Schweiz verboten ist. Das Wohl des Kindes stehe an erster Stelle, wird der Entscheid begründet.