"Ich darf nicht mal zur Einschulung kommen"

Die im Jahr 2013 verabschiedete Gesetzesnovelle, nach der auch unverheiratete Väter von sich aus beim Jugendamt/Familiengericht die gemeinsame Sorge für ein Kind beantragen können, hat seiner Ansicht nach kaum gegriffen. "Mein Fall ist die Realität, vielleicht nicht ganz so krass", meint der 49-Jährige. Im Prinzip müssen triftige Gründe dagegen sprechen, dass ein Vater nicht zum gemeinsamen Sorgerecht kommt.