Der Junge ist jetzt elf Jahre alt, er hat eine Mutter, bei der er lebt, und einen Vater, den er nicht sehen will. Die Eltern hatten sich kurz nach der Geburt getrennt. Und weil der Vater ein, sagen wir, konfliktbereiter Mensch ist, hat sich daran ein Rechtsstreit um das Umgangsrecht des Vaters entzündet, der fast so alt ist wie das Kind. 2010 ordnete das Oberlandesgericht Frankfurt nach fünfjährigem Prozess gelegentliche Treffen zwischen Vater und Sohn an, 2011rügte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, das Verfahren sei zu lang gewesen, 2014 unterband das OLG persönliche Besuche und erlaubte dem Vater stattdessen Briefkontakte.