ISUV weist darauf hin, dass beim Kampf ums Kind nach Trennung und Scheidung willkürliche und unbewiesene Behauptungen mit ausdrücklicher Billigung, ja Förderung durch manche Jugendämter zum Ausschluss des Umgangs führen können. „Noch immer ist die ungeprüfte Behauptung, ein Elternteil habe die Kinder sexuell missbraucht, ein beliebtes Mittel um ihn vom Umgang oder gar von der elterlichen Sorge auszuschließen.“ (Linsler) Im Interesse der Kinder ist manchmal mehr Sorgfalt, kein autoritäres obrichkeitsstaatliches Verhalten durch Behörden, Gutachter und Verfahrenspfleger unbedingt erforderlich.
Des Weiteren weist der Verband darauf hin, dass durch die Inobhutnahme durch das Jugendamt in ein Grundrecht eingegriffen werde: Artikel 6 legt fest, dass „Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern“ sind. Das Grundgesetz billigt dem Staat zwar ein Wächteramt zu, das jedoch sehr restriktiv zu handhaben ist.
Der Verband fordert mehr Engagement für gemeinsame Elternschaft, für mehr Arbeit mit Eltern und die Ausrichtung der Arbeit auf die Erhaltung des familialen Systems. Ob die Inobhutnahme pädagogisch sinnvoll ist, sei dahingestellt, ergebe sich immer nur im Einzelfall. Im Übrigen sei Heimunterbringung oder Unterbringung bei Pflegeeltern kostenintensiv und für die Pflegekinder schwierig, müssen sie sich doch auf eine neue Familie einstellen.
Der ISUV schlägt als Paradigmenwechsel, statt Ausschluss der Eltern oder eines Elternteils, als klares Signal zu gemeinsamer elterlicher Verantwortung, zu Mediation statt Inobhutnahme, zur Vermeidung von Umgangsverweigerung bei Trennung und Scheidung die gesetzliche Einführung eines Wechselmodells vor.