Ein Gremium des japanischen Justizministeriums erörtert zurzeit die Sorgerechtsregelung nach einer Scheidung. Im japanischen Zivilgesetzbuch heißt es, dass während der Ehe ein gemeinsames Sorgerecht besteht, nach einer Scheidung, ein Elternteil allerdings das alleinige Sorgerecht übernimmt.