Jusizministerium Sachsen-Anhalt: Ledige Väter müssen vor Gericht für Sorgerecht streiten können

„Der Vater eines nichtehelichen Kindes muss auch in Deutschland die Möglichkeit erhalten, vor Gericht das Sorgerecht für seine Tochter oder seinen Sohn erstreiten zu können.“ Das sagte am heutigen Freitag, dem 12. März 2010, Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb am Rande des XII. Treffens der Deutsch-Französischen Freundschaftsgruppe des Bundesrates. In Mainz und Saarbrücken steht unter anderem der Erfahrungsaustausch zu familienrechtlichen Themen auf dem Programm.

 

„Es kann nicht sein, dass Deutschland in einem vereinten Europa als einziges Land bei nichtehelichen Kindern das väterliche Sorgerecht von der Zustimmung der Mutter abhängig macht“, so Justizministerin Kolb weiter. „Wir brauchen ein modernes Familienrecht, das sich an der gesellschaftlichen Realität orientiert. Ich fordere die Bundesjustizministerin auf, eine Neuregelung nicht auf die lange Bank zu schieben. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom Dezember muss zügig umgesetzt und das deutsche Familienrecht entsprechend angepasst werden.“

 

Hintergrund

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte am 3. Dezember 2009 in Straßburg der Klage eines Vaters aus Köln zugestimmt, der viele Jahre vergeblich um das Sorgerecht für seine Tochter gekämpft hatte. Die Richter bezeichneten in ihrem Urteil die deutsche Rechtsprechung, nach der ledige Väter nur mit Zustimmung der Mutter das Sorgerecht erhalten können, als Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot.

 

[http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/mj/2010/025_2010_fbe296dbcc1eb44581ca31b33133c524.htm|Quelle]