Eine 16-Jährige regte selbst ein Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung beim zuständigen Familiengericht an. Die Mutter der Jugendlichen war allein sorgeberechtigt. Die junge Frau war mit Zustimmung der Kindesmutter durch das Jugendamt in einer Jugendwohngruppe untergebracht worden. Hiernach zog die junge Frau zu ihrem volljährigen Freund. Zwei Tage später nahm das Jugendamt die 16-Jährige in Obhut.