Kein Erwerbsersatz – Bundesgericht lässt Vater abblitzen

Männer haben bei einem Vaterschaftsurlaub keinen Anspruch auf Entschädigungsgelder. Das Bundesgericht lehnte die Beschwerde eines Vaters ab, der nach der Geburt seiner Tochter im Jahr 2012 bei der AHV-Zweigstelle in Bern erfolglos um Erwerbsersatz für sechs Wochen Vaterschaftsurlaub ersucht hatte.

Der Vater machte in seiner Beschwerde Geschlechterdiskriminierung geltend. Er argumentierte, die Bevorzugung der Frauen bei der Mutterschaftsentschädigung verstosse gegen das in der Bundesverfassung und in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) enthaltene Verbot der Geschlechterdiskriminierung, wie das Bundesgericht schreibt.