In Verfahren, die die Regelung der elterlichen Sorge oder Teile davon bzw. den Umgang betreffen, soll das Gericht die betroffenen Kinder anhören. Was passiert aber, wenn ein Elternteil diese Anhörung verweigert? Welche Möglichkeiten hat das Gericht, das Erscheinen der Kinder durchzusetzen?