Keine vorläufige Sorgerechtsentscheidung

Ein Gericht in einem EU-Staat darf das Sorgerecht für ein Kind nicht vorläufig einem Elternteil übertragen, wenn ein Gericht in einem anderen EU-Land bereits dem anderen Elternteil das Sorgerecht zugesprochen hat. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (Rechtssache C-403/09).