Der Väteraufbruch für Kinder e. V. hat seine Stellungnahme zu den Referentenentwürfen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zum Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (KiMoG) und zur Reform des Familienverfahrensrechts (FamFG) veröffentlicht. Der Verband begrüßt den Reformwillen, sieht jedoch erheblichen Nachbesserungsbedarf.
„Kinder brauchen Schutz vor Gewalt. Sie brauchen aber ebenso Schutz vor Kontaktabbruch, Loyalitätskonflikten und dem Verlust tragfähiger Bindungen zu beiden Eltern“, erklärt der Bundesvorstand. „Eine moderne Reform des Familienrechts muss Gewaltschutz und Beziehungsschutz zusammen denken.“
Positiv bewertet der VAfK insbesondere, dass die gemeinsame Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern erleichtert, das Kindeswohl klarer beschrieben und verschiedene Betreuungsmodelle nach Trennung erstmals ausdrücklich im Gesetz benannt werden sollen. Auch die stärkere Berücksichtigung häuslicher Gewalt und die Beteiligung von Kindern im Verfahren sind wichtige Anliegen.
Kritisch sieht der Verband jedoch, dass ein sehr weit gefasster Gewaltbegriff, niedrige Eingriffsschwellen und schwerwiegende Rechtsfolgen in der Praxis zu neuen Fehlanreizen führen können. Gerade in hochstrittigen Trennungsverfahren müsse sorgfältig zwischen tatsächlicher Gewalt, ungeklärten Vorwürfen und eskalierenden Elternkonflikten unterschieden werden.
Der VAfK fordert deshalb klare und überprüfbare Maßstäbe für die Ermittlung des autonomen Kindeswillens sowie verhältnismäßige Schutzmaßnahmen, die den Schutz vor Gewalt ebenso wie den Erhalt tragfähiger Eltern-Kind-Beziehungen gewährleisten. Dafür braucht es schnellere gerichtliche Überprüfungen und ausreichende Ressourcen für Familiengerichte.
Ein besonderes Augenmerk müsse dabei auf einseitige Wegzüge mit dem Kind, Informationsverweigerung, Kosten der Aufrechterhaltung von Eltern-Kind-Kontakten und Beziehungsabbrüche durch Zeitablauf gelegt werden.
„Das Familienrecht braucht Modernisierung. Aber gute Absichten reichen nicht aus“, so der VAfK. „Entscheidend ist, ob die Regelungen in der Praxis Kinder wirksam schützen, ohne Eltern-Kind-Beziehungen vorschnell zu beschädigen.“
Der Verband fordert zudem eine verbindliche wissenschaftliche Evaluation der Reform, um die tatsächlichen Auswirkungen auf Kinder, Eltern und familiengerichtliche Verfahren zu überprüfen.
Die vollständige Stellungnahme ist dieser Pressemitteilung beigefügt und online abrufbar unter:
https://vaeteraufbruch.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Stellungnahmen/VAfK-StellungnahmeKiMoG_FamFG_2607.pdf
