"Ein Kind verliert bei einer Trennung nicht seine Liebe zu Mutter und Vater - aber es verliert viel zu oft den Zugang zu einem Elternteil."
Trennung darf nicht zur Eltern-Kind-Trennung führen
In Deutschland erleben jedes Jahr rund 200.000 Kinder die Trennung ihrer Eltern. Für viele bedeutet das den schleichenden Verlust eines Elternteils - überalterten Rollenmustern geschuldet oft des Vaters, zunehmend aber auch der Mutter. Obwohl das Gesetz den Grundsatz der gemeinsamen elterlichen Verantwortung betont, kommt es in der Praxis häufig zu Kontaktabbrüchen, wenn ein Elternteil (meist der hauptbetreuende) den Umgang behindert oder gezielt verweigert.
"Kinder brauchen beide Eltern. Fehlt ein Elternteil dauerhaft im Leben des Kindes, steigt das Risiko für emotionale Störungen, schulische Probleme und spätere Bindungsschwierigkeiten deutlich an." 1)
Wissenschaft bestätigt: Beide Elternteile sind wichtig
Die Bedeutung beider Eltern ist wissenschaftlich belegt – auch und gerade im Kontext von Trennung und Scheidung:
- "Kinder, die regelmäßigen und qualitativ hochwertigen Kontakt zu beiden Eltern haben, zeigen höhere soziale Kompetenz, bessere schulische Leistungen und weniger psychische Auffälligkeiten." 2)
- "Ein fehlender Elternteil wird vom Kind nicht einfach ‚kompensiert‘ - der Verlust bleibt eine schmerzhafte Lücke." 3)
Kinderrechte ernst nehmen – auch im Familienrecht
Die UN-Kinderrechtskonvention sichert in Art. 9 und 18 explizit das Recht von Kindern auf beide Eltern. Dennoch werden in vielen familiengerichtlichen Verfahren Kontakte zum anderen Elternteil durch bloße Behauptungen oder strategisches Verhalten ausgebremst – ohne nachhaltige Prüfung. Ein systematischer Umgangsentzug ohne objektiven Grund ist eine Form von psychischer Gewalt am Kind.
- "Kinder haben ein Recht auf Eltern - nicht Eltern ein Recht auf Kinder."
Unsere Forderungen zum Weltkindertag 2025
Der Väteraufbruch für Kinder e.V. fordert daher:
- Konsequente Sicherung des Kontakts beider Eltern - auch gegen widerstrebende Elternteile, solange kein echter Gefährdungstatbestand vorliegt.
- Recht auf Doppelresidenz als gesetzlicher Regelfall nach Trennung, wo dies dem Kindeswohl entspricht.
- Bessere Schulung und Sensibilisierung von Jugendämtern und Familiengerichten für den Schaden, den Kontaktabbrüche bei Kindern verursachen.
- Sanktionen gegen unbegründete Umgangsverweigerung - analog zur Ahndung echter Gefährdungslagen.
1) Prof. Dr. Michael Lamb, Cambridge University (Lamb, M. E. (2012). The Role of the Father in Child Development).
2) Kelly, J. B., & Emery, R. E. (2003). Children’s Adjustment Following Divorce: Risk and Resilience Perspectives. Family Relations.
3) Prof. Dr. Sabine Walper, Deutsches Jugendinstitut (DJI), 2018.