Kindeswohl: KiMiss-Rating 2014

Der Begriff Kindeswohl gilt einerseits als nicht definiert und schwebt juristisch als unbestimmter Rechtsbegriff im Raum, während sich andererseits jede familiengerichtliche Entscheidung diesem Begriff unterordnen soll. Bei der weithin akzeptierten Meinung, dass Kindeswohl nicht definierbar sei, wird jedoch übersehen, dass der Begriff einem Konzept der Lebensqualität entstammt: Kindeswohl ist eine Kindheits-bezogene Lebensqualität, und diese kann bestimmt und vermessen werden, wie auch andere Lebensqualitäts-Maße.