Das BVerfG hat in seiner Entscheidung (a. a .O.) gerügt, dass der nichteheliche Vater keine Möglichkeit hat, die nicht erfolgte Zustimmung der Mutter gerichtlich überprüfen zu lassen. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, die elterliche Sorge bei nicht verheirateten Eltern neu zu regeln. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) kündigte daraufhin in einer Pressemitteilung vom 19. August 2010 eine gesetzliche Neukonzeption der Sorge bei nicht verheirateten Eltern an. Im Februar 2011 erläuterte das BMJ auf seiner Homepage einen Kompromissvorschlag der Bundesjustizministerin, nachdem die Mutter bei der Geburt des Kindes zunächst das alleinige Sorgerecht haben soll, es jedoch zur gemeinsamen Sorge kommen soll, wenn die Mutter der Sorgeerklärung des Vaters nicht innerhalb einer bestimmten Frist widerspricht. Ausweislich der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs bei der Bundesministerin der Justiz vom 23. Mai 2011 auf die Frage der Abgeordneten Katja Dörner hat sich die Koalition jedoch noch immer nicht auf ein Regelungsmodell geeinigt. Es sei nicht absehbar, wann die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Sorge für nicht verheiratete Eltern vorlegen wird.