Kristina Schröder: "Deutschland ist Vorreiter bei der Stärkung von Kinderrechten"

Deutschland ist der dritte Staat weltweit und der erste europäische Staat, der mit der heutigen Unterzeichnung des dritten Zusatzprotokolls zur VN-Kinderrechtskonvention dieses neue Menschenrechtsabkommen verbindlich anerkennt. Das Zusatzprotokoll regelt ein Beschwerdeverfahren, mit dem Kinder und Jugendliche Verletzungen ihrer Rechte aus der

VN-Kinderrechtskonvention beim Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf rügen können. Sie können sich zum Beispiel gegen fehlenden Schutz vor Gewalt und Misshandlungen, fehlende Bildungsmöglichkeiten, Diskriminierung sowie Unterversorgung wehren.