Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder, hat am 28.02.2012 für Deutschland bei den Vereinten Nationen in Genf das neue Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes unterzeichnet. Das Fakultativprotokoll regelt ein Individualbeschwerdeverfahren, mit dem Kinder und Jugendliche Verletzungen ihrer Rechte aus der VN-Kinderrechtskonvention und den beiden ersten Fakultativprotokollen beim VN-Ausschuss für die Rechte des Kindes rügen können. Inklusive Deutschland haben 20 Staaten das Fakultativprotokoll unterzeichnet.