Kristina Schröder: "Kinder haben eigene Meinungen, Bedürfnisse und Ansprüche, die wir ernst nehmen müssen"

Heute vor genau 20 Jahren, am 5. April 1992, trat in Deutschland die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen in Kraft. Sie bestimmt den allgemeinen Vorrang des Kindeswohls und enthält grundlegende Rechte für Kinder, wie zum Beispiel das Recht auf Bildung, das Recht auf Schutz vor Gewalt, das Recht auf Meinungsfreiheit, das Recht angehört zu werden sowie das Recht auf Ruhe und Freizeit.

Anlässlich des 20-jährigen Jubiläums der VN-Kinderrechtskonvention sagte die
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder,
heute (Donnerstag) in Berlin: "Das Bewusstsein in der Gesellschaft, dass Kinder
Träger eigener Rechte sind, hat sich durch die VN-Kinderrechtskonvention in den
vergangen 20 Jahren stark gewandelt. Kinder werden längst als eigenständige
Persönlichkeiten wahrgenommen. Trotzdem müssen wir auch in Zukunft immer wieder auf diese Kinderrechte hinweisen und die praktische Umsetzung vorantreiben. Kinder haben eigene Meinungen, Bedürfnisse und Ansprüche, die wir ernst nehmen müssen", so Kristina Schröder.

weiterlesen