Wird der Umgang eines Elternteiles kurzfristig wegen Urlaubs abgesagt, so stellt dies einen Verstoß gegen die gerichtliche Umgangsregelung dar und rechtfertigt die Verhängung eines Ordnungsmittels. Gerade bei zerstrittenen Elternteilen ist auf die Einhaltung der Umgangsregelung zu achten. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.