Mehr Transparenz bei der Festsetzung des Selbstbehaltes

Selbstbehalt – manchmal weniger als Hartz IV

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) kritisiert, dass vielen Unterhaltspflichtigen vom Einkommen am Monatsende nicht mehr oder gar weniger als der Hartz IV–Satz zum Lebensunterhalt verbleibt. Der Verband fordert zum 1.1. 2011 eine gerechte Erhöhung der Selbstbehalte in den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Oberlandesgerichte. „Die Selbstbehaltssätze müssen, wie dies das Bundesverfassungsgericht für die Hartz IV Regelsätze von Kindern verlangt hat, transparent an die jeweiligen Lebenshaltungskosten in den OLG-Bezirken angepasst werden. Das ist Aufgabe der Politik und nicht von Richtern, die später ihr „eigenes“ Recht anwenden.“, fordert der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler. Das OLG Frankfurt hat bereits angekündigt, die Selbstbehalte ab 01. 01. 2011 auf 950 EURO für Erwerbstätige und auf 800 EURO für Nichterwerbstätige zu erhöhen. „Das ist zu wenig, schließlich wurden am 1. 1. 2010 die Kindesunterhaltssätze um 13 Prozent erhöht.“, kritisiert Linsler.

 

In welch vertrackten Situationen Unterhaltzahlerinnen und Unterhaltszahler nach der Trennung stecken können, macht folgendes Fallbeispiel eines ISUV-Mitglieds deutlich: „Bei mir sieht es als Mangelfall bei vier Kindern folgendermaßen aus: Im Monat verbleiben mir von meinem Bruttoverdienst von 2.466,88 € (quasi Facharbeiterniveau) netto 1.504,90 €; davon muss ich trennungsbedingte Lasten für das Familienheim, in dem Kinder und Mutter wohnen, in Höhe von 378,02 € sowie Unterhalt in Höhe von 269,00 € entrichten; es verbleiben mir somit 857,88 € (und damit weniger als der Selbstbehalt von 900,00 €); davon gehen ab 429,00 € für Miete und 99,00 € für Heizung. Im Monat verbleiben mir 329,88 € (und somit weniger als der Hartz IV-Satz). Ich verfüge über keinerlei Rücklagen. Die Schulden betragen 86.702,43 €; es handelt sich um aus der Ehe herrührende Grundschulden für das Familienheim.“

 

Was den Selbstbehalt anbelangt, fordert ISUV, dass die Schieflage zwischen dem ständig wachsenden Kindesunterhalt und dem stagnierenden Selbstbehalt vollständig abgebaut werden muss. Den Unterhaltszahlern/innen muss so viel bleiben, dass sie ihren Lebensbedarf angemessen decken sowie den Kontakt zu den Kindern im Sinne des Kindeswohls und gemeinsamer Elternverantwortung aufrechterhalten können. Ebenso wird die Beachtung des Lohnabstandsgebots gefordert.