Die Anerkennung der Grundsätze und eine echte Anerkennung des Kindeswohls (= Bedürfnisse des einzelnen Kindes + Kinderrechte) von Seiten der Eltern, der Familie, der Lehrer und Erzieher, der Behörden, der Politik und der Professionen;
Eine immer im Sinne des Kindes ausgerichtete, interdisziplinäre Zusammenarbeit aller in familienrechtlichen Belangen tätigen Professionen z. B. bei Trennung und Scheidung;
Eine echte Gleichberechtigung von nichtehelichen und ehelichen Kindern sowie von deren Vätern und Müttern;
Kurze Familienrechtsverfahren, die konsequent darauf hinarbeiten, dass einem Trennungskind beide Eltern vollumfänglich, auch und gerade im Alltag, zu jeder Zeit erhalten bleiben;
Eine entsprechende Weiterbildungsverpflichtung für alle beteiligten Professionen ((Beratungsstellen, Jugendbeamte, Rechtsanwälte, Verfahrenspfleger, Umgangspfleger, Gutachter und Richter)