Mutterschaftsurlaub für Väter darf begrenzt werden

Män­ner dür­fen nicht dis­kri­mi­niert wer­den – auch nicht, wenn es um Mut­ter­schafts­ur­laub geht. Das hat der Eu­ro­päi­sche Ge­richts­hof am 18.11.2020 klar­ge­stellt. Al­ler­dings sei eine Un­gleich­be­hand­lung er­laubt, wenn eine zu­sätz­li­che Aus­zeit "die Mut­ter nicht in ihrer Ei­gen­schaft als El­tern­teil, son­dern so­wohl hin­sicht­lich der Fol­gen der Schwan­ger­schaft als auch hin­sicht­lich ihrer Mut­ter­schaft be­trifft".