Im Alter von 18 Jahren erfuhr Sarah P., dass ihr sozialer Vater nicht ihr Erzeuger ist. Wegen dessen Unfruchtbarkeit hatte sich die Mutter im Zentrum für Reproduktionsmedizin in Essen behandeln lassen. Dem Samenspender war Anonymität zugesichert worden. Dieser Regelung hatten auch die Eltern der jungen Frau zugestimmt. Trotzdem kämpfte Sarah gemeinsam mit dem Verein Spenderkinder fortan auf juristischem Weg für das Recht, ihren biologischen Vater kennenzulernen - mit Erfolg.