Der EuGH hat entschieden, dass angestellte Väter unabhängig vom beruflichen Status der Mutter des gemeinsamen Kindes Anspruch auf so genannten "Stillurlaub" haben. Nationale Regelungen, die dies Vätern versagen, wenn die Mutter ihres Kindes nicht abhängig beschäftigt ist, verstoßen gegen das Geschlechterdiskriminierungverbot.
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