Neues Gesetz soll unverheirateten Vätern beim Umgang mit Kindern helfen

Mit der Geburt eines Kindes fällt der Mutter das alleinige Sorgerecht zu. Unverheiratete Eltern können nach der Geburt die gemeinsame Sorge vereinbaren. Dazu können sie eine gemeinsame Sorgerechtserklärung bei Jugendamt abgeben. Wichtige Entscheidungen für das Kind - zum Beispiel die Frage des Wohnsitzes, welchen Kindergarten und welche Schule es besucht Entscheidungen über ärztliche Behandlungen - treffen sie dann gemeinsam.