Neues höheres Existenzminimum festgesetzt – Auswirkungen auf Düsseldorfer Tabelle, Lohnsteigerungen halten nicht Schritt mit Unterhaltserhöhung

Die neue Mindestunterhaltsverordnung ist da.  Sie ist die Basis der Düsseldorfer Tabelle. Um 20 Prozent  wird der nach der Düsseldorfer Tabelle (DTB) zu zahlende Unterhalt ab  1.1. 2024 in nur zwei Jahren gestiegen sein, wenn nicht noch etwas Außergewöhnliches geschieht. „Wer hat denn in den letzten zwei Jahren 20 % mehr Gehalt bekommen?“ fragt die ISUV- Vorsitzende Melanie Ulbrich. „Die Höhe des Kindesunterhalts  hat  sich immer mehr von dem in der Trennungsfamilie vorhandenen Geld abgekoppelt“, stellt Ulbrich weiter fest: „Es wird Zeit, dass die Unterhaltsverpflichtungen sich wieder an dem orientieren, was an Geld in Trennungsfamilien tatsächlich da ist und nicht an Wunschgrößen aus dem Steuer- oder dem Sozialrecht.“