Der Beurteilungsspielraum für diese Grundrechtsabwägung darf nicht auf Vermutungen und Spekulationen beruhen, welche z.B. Vätern eine Verantwortungslosigkeit unterstellt. Eine sichere Kenntnis der Datenlage ist bisher nicht vorhanden, wie der Öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag (BT-Drucks. 16/7220) bekanntgeworden ist. Aus diesem Grunde bitten wir diesen Entwurf nicht zuzustimmen, sondern die fehlenden Daten durch geeignete Studien zu erheben und die Position des Kindes und des Vaters mit den Menschen- und Grundrechten in Übereinstimmung zu bringen.