Sie haben noch bis zum 7. Mai Zeit unsere Petition zu zeichnen, also nur noch fünf Tage. Je mehr Unterzeichner wir haben, umso mehr werden unsere Anliegen beachtet. Der Selbstbehalt muss wie der Kindesunterhalt der allgemeinen Lohnentwicklung angepasst werden. Es kann nicht sein, dass der Kindesunterhalt ständig steigt und der Selbstbehalt gleich bleibt. Gemeinsame Elternschaft nach Trennung und Scheidung darf nicht daran scheitern, weil sich ein Elternteil keine angemessene Wohnung leisten kann. Umgang mit den Kindern darf nicht daran scheitern, weil ein Elternteil die Umgangskosten nicht tragen kann. Ein gut verdienender Erwerbstätiger darf nicht auf einen Selbstbehalt gedrückt werden, der dem Sozialhilfeniveau entspricht. Es geht um gerechten, angemessenen Selbstbehalt, der allen nützt. Damit Sie den Newsletter leichter lesen können haben wir ihn als pdf abgespeichert, klicken Sie einfach auf den Link unten.
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