Papa Staat bleibt Rabenvater

Das neue Gesetz, es nennt sich „Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz“, möchte die Antragstellung für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) vereinfachen. Es räumt aber insbesondere dem Staat mehr Auskunftsrechte beim sogenannten „Rückgriff“ auf den Unterhaltsschuldner ein.