Pressemitteilung ISUV: Gleicher Mindestunterhalt für alle Kinder

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) sieht dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz IV Regelsätzen für Kinder mit hohen Erwartungen entgegen. Das Urteil soll am 9. 2. 2010 verkündet werden. Der ISUV erwartet, dass die Regelsätze für Kinder denen Erwachsener angeglichen werden. Für die Kinder von Hartz IV Empfängern würde das bedeuten, dass sie einen Mindestunterhalt in gleicher Höhe von Papa Staat bekommen müssen, wie ihn die Kinder vom unterhaltspflichtigen Elternteil gemäß Düsseldorfer Tabelle erhalten. „Papa Staat darf nicht weiterhin Rabenvater sein. Es darf nicht sein, dass sich Papa Staat bei Unterhaltsleistungen das ganze Kindergeld anrechnet, während ´private´ Unterhaltszahler/innen nur das halbe Kindergeld anrechnen dürfen. Alle Kinder müssen den gleichen Mindest-unterhalt erhalten, unabhängig ob Papa Staat für den Unterhalt einspringen oder ein Elternteil regulär nach der Düsseldorfer Tabelle zahlen muss.“, fordert der Verbandsvorsitzende Josef Linsler.

 

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