Spendet ein Mann privat seinen Samen, dann hat er genau wie jeder andere leibliche Vater ein Umgangsrecht mit seinem Kind, auch wenn dieses zwischenzeitlich adoptiert wurde. Das hat der BGH entschieden.
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind technisch notwendig, während andere uns helfen, diese Website zu verbessern oder zusätzliche Funktionalitäten zur Verfügung zu stellen.