Reform des Kindschaftsrechts: Väteraufbruch für Kinder fordert Schutz vor Gewalt und Schutz vor Kontaktabbruch zusammenzudenken

Aus Anlass der Einladung zur Stellungnahme zu den überfälligen Reformvorhaben zum Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (KiMoG) und zum FamFG hat der VAfK einen übergreifenden Fragenkatalog erarbeitet und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Vorfeld der gestrigen Verbändeanhörung zum KiMoG übermittelt.

Der Verein begrüßt, dass das Kindschaftsrecht nach vielen Jahren grundlegend modernisiert werden soll. Positiv bewertet der VAfK insbesondere, dass gemeinsame Elternschaft, Betreuungsmodelle nach Trennung, das Kindeswohl sowie der Schutz vor häuslicher Gewalt gesetzlich stärker in den Blick genommen werden.

Der VAfK betont, dass Gewaltschutz und der Erhalt stabiler Eltern-Kind-Beziehungen nur gemeinsam gedacht werden dürfen. Eine einseitige Ausrichtung des Reformdiskurses am Gewaltschutz verkennt die eigenständige und gleichfalls relevante Problematik von Kontaktabbrüchen und dem Verlust tragfähiger Eltern-Kind-Bindungen und wird dem Kindeswohlauftrag damit nicht gerecht.

Der VAfK sieht in den Entwürfen wichtige Ansätze, aber auch erheblichen Klärungsbedarf. Dies betrifft insbesondere die Frage, wie Gerichte künftig mit unklaren oder wechselseitig erhobenen Gewaltvorwürfen umgehen, wie der Gewaltbegriff abgegrenzt wird und wie vermieden wird, dass Schutzmechanismen in hochstrittigen Verfahren zu prozesstaktischen Fehlanreizen führen.

Ein zentrales Anliegen des Vereins ist, dass familiengerichtliche Entscheidungen auf einer sorgfältigen Tatsachengrundlage beruhen. Umgangsbeschränkungen oder Kontaktabbrüche können für Kinder und Eltern schwerwiegende Folgen haben. Vorläufige Entscheidungen dürfen sich nicht allein durch Zeitablauf verfestigen. Ebenso darf konfliktverschärfendes Verhalten eines Elternteils nicht zu verfahrensstrategischen Vorteilen führen.

Der VAfK begrüßt ausdrücklich, dass die gemeinsame Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern erleichtert werden soll. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass ein Widerspruch gegen die gemeinsame Sorge nicht zu einem faktischen Vetorecht gegen gemeinsame Elternverantwortung führt.

Auch die erstmalige gesetzliche Benennung verschiedener Betreuungsmodelle nach Trennung bewertet der VAfK als wichtigen Schritt. Entscheidend wird jedoch sein, ob paritätische oder annähernd paritätische Betreuungsmodelle in der Praxis gleichwertig geprüft werden oder ob das Residenzmodell weiterhin faktischer Ausgangspunkt bleibt.

Weitere Fragen des Vereins betreffen unter anderem den Umgang mit einseitigen Wegzügen, die Kostenfolgen für den anderen Elternteil, die Qualität und Dauer familienpsychologischer Begutachtungen, die Verfügbarkeit begleiteten Umgangs, die Durchsetzung von Rücksichtnahme- und Wohlverhaltenspflichten sowie wirksame Rechtsmittel gegen vorläufige Entscheidungen.

Der Verein wird die weiteren Beratungen aufmerksam begleiten und seine Positionen im weiteren Verfahren konstruktiv einbringen.
 

Dokumente:

Link zu den Referentenentwürfen:

Hintergrund:

Der Väteraufbruch für Kinder e. V. setzt sich seit 1988 für die Rechte von Kindern auf beide Eltern und für eine partnerschaftliche Wahrnehmung elterlicher Verantwortung nach Trennung und Scheidung ein. Der Verein unterstützt betroffene Eltern, engagiert sich in der familienpolitischen Diskussion und setzt sich für ein kindzentriertes, geschlechtsneutrales und rechtsstaatliches Familienrecht ein.