Scheidung: Kindesinteresse steht bei Betreuung ganz oben

Im Scheidungsfall genießt die finanzielle Absicherung der gemeinsamen Kinder oberste Priorität. Eigentlich sollte mit Erreichen des dritten Lebensjahres der Unterhalt eingeschränkt werden. Die Realität sieht anders aus.

Ob ein scheidungswiliger Arzt Unterhalt schuldet, hängt von den einzelnen Vorgaben des Gesetzes und der Rechtsprechung ab, die jeweils sorgfältig und systematisch zu prüfen sind. Dies gilt umso mehr, als derzeit noch immer rechtliches Chaos im Unterhaltsrecht herrscht. Das Unterhaltsrecht ist nicht verlässlich, vieles ist Bewertungsfrage und damit häufig keinen festen Beurteilungskriterien unterworfen. An erster Stelle steht hier der Betreuungsunterhalt.

 

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