Wien, 04.06.2012 (KAP) Die Verantwortung beider Elternteile für ein Kind auch nach einer Scheidung hat der Katholische Familienverband Österreich (KFÖ) am Montag betont. "Das Wohl des Kindes schließt das Recht des Kindes auf beide Elternteile ein", appellierte Präsident Alfred Trendl. So müsse auch bei der geplanten Gesetzesnovelle zum Thema Obsorge und Besuchsrecht "dem Kindeswohl zentrales Augenmerk geschenkt" und eine "Doppelresidenz rechtlich ermöglicht" werden.
"Doppelresidenz" bedeute, dass Kinder nach einer Scheidung bei beiden Elternteilen im annähernd gleichen zeitlichen Ausmaß wohnen, so Trendl. Dies sei nach derzeitiger Gesetzeslage nicht möglich: Es muss bei einer Scheidung der Wohnsitz für den Nachwuchs festgelegt werden.
Eine Änderung dieser Regel wäre eine "Win-Win-Situation für beide Elternteile", weil auch der zweite intensiver in die Kinderziehung eingebunden und der erste stärker entlastet wäre, so Trendl. Außerdem sinke das Risiko einer Entfremdung des Kindes vom getrennt lebenden Elternteil.