Sittenwidrigkeit eines Ehevertrages - einseitige Benachteiligung führt nicht zwangsläufig zur Unwirksamkeit

Möchten zwei Menschen den Bund der Ehe eingehen, ist es ratsam sich für den Fall der Scheidung entweder vor oder während der Ehe Gedanken über die Aufteilung des Vermögens, Besitzes und Unterhalts zu machen. Regelungen diesbezüglich können mithilfe eines Ehevertrages geschlossen werden. Der Abschluss eines Ehevertrages setzt grundsätzlich anwaltliche Beratung und eine notarielle Beurkundung voraus