Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) musste in mehreren Entscheidungen klarstellen, wann minderjährige ausländische Kinder zu einem in Deutschland lebenden Elternteil ziehen dürfen. Behörden sind demnach für die Ausstellung der notwendigen Papiere regelmäßig auch an nicht-deutsche Gerichtsentscheidungen zur elterlichen Sorge gebunden.