Sorgerecht und Beschneidung - Recht auf gewaltfreie Erziehung

Bei sorgerechtlichen Streitigkeiten anlässlich Trennung und Scheidung müssen sich nun die Beteiligten (Richter, Anwälte, Jugendamtsmitarbeiter, Eltern, Verfahrensbeistand etc.) bewusst sein: Schon eine VORLÄUFIGE Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf einen Elternteil reicht für den begünstigten Elternteil, die Beschneidung von männlichen Säuglingen und Kleinkindern – gegen den Willen des anderen Elternteils – in die Wege zu leiten (alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht reicht hingegen nicht).