Ab sofort nimmt das Jugendamt Anträge für einen Nachweis über das alleinige Fürsorgerecht von Mutter oder Vater auch elektronisch entgegen. Antragsberechtigt sind nur Mütter, die zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht verheiratet waren und mit dem Vater des Kindes kein gemeinsames Sorgerecht haben.