Danach sollen unverheiratete Eltern auf der ersten Stufe bereits bei der standesamtlichen Registrierung des Kindes die Möglichkeit erhalten, eine gemeinsame Sorgeerklärung abzugeben.
Für den Fall, dass sich die Eltern vor dem Standesamt nicht einigen können, werden sie – auf der zweiten Stufe – vom Jugendamt aufgefordert, sich innerhalb einer bestimmten Frist zur Ausgestaltung der Sorge zu äußern. Sofern die gemeinsame Sorge von beiden Elternteilen gewünscht wird, können diese eine gemeinsame Sorgeerklärung vor dem Jugendamt abgeben. Kommt es weiterhin zu keiner Einigung, soll das Jugendamt dem SPD-Vorschlag zufolge in einem beratenden Gespräch auf eine einvernehmliche Lösung hinwirken.
Führt indes auch das beratende Gespräch beim Jugendamt nicht zum Einvernehmen der unverheirateten Eltern, greift die dritte Stufe: Das Jugendamt verfasst eine Stellungnahme und stellt beim Familiengericht einen Antrag auf Entscheidung zur elterlichen Sorge.