Bei einer Scheidung werden alle während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften zwischen den Ehe-maligen geteilt. Es handelt sich um den "Versorgungsausgleich", der bei jeder Scheidung durchgeführt werden muss, es sei denn die Partner einigen sich und schließen eine Vereinbarung ab. Inzwischen wissen Betroffene: Die Rentenansprüche sind die wichtigsten Vermögenswerte, die bei einer Scheidung aufgeteilt werden müssen.