Trennung und Scheidung – Scheidungsvereinbarung: Was kann, was muss der Notar regeln?

Scheidungsvereinbarungen liegen im Trend. Immer mehr Paare wollen sich selbstbestimmt scheiden lassen, nicht teure Anwälte und Familiengerichte in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass die Ehemaligen miteinander reden und noch ein Rest von Vertrauen zwischen Beiden besteht. In der Scheidungsvereinbarung lassen sich alle Aspekte – Elterliche Sorge, Betreuung, Unterhalt, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich - regeln. Damit die Vereinbarung dann auch bei der Scheidung dem prüfenden Blick des Richters standhält, sollte sie von einem Notar unterzeichnet werden.