Tschechien verankert Wechselmodell im Gesetz

Der genaue Text des geänderten Paragraphen lautet:

"Falls beide Eltern erziehungsfähig und an der Kindeserziehung interessiert sind, vertraut das Gericht das Kind in das Wechselmodell an, falls es dem Kindeswohl entspricht."

 

In der Slovakai wird in Kürze eine noch weitreichendere Formulierung in Bezug auf das Wechselmodell als Regelfall der Kinderbetreuung in das Gesetzbuch aufgenommen.

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