Umgangsrecht von Kindern und Eltern gilt auch in Zeiten von Kontaktbeschränkungen

Aufgrund von Infektionsschutzmaßnahmen wird das öffentliche Leben stark eingeschränkt und es gilt die dringende Empfehlung, soziale Kontakte möglichst zu vermeiden. Für Kinder fühlen sich bereits kurze Zeiträume wie eine Ewigkeit an. Klar ist, dass diese Kontaktbeschränkungen sich nicht auf den Umgang zwischen Eltern und ihren Kindern beziehen. Denn diese Umgangskontakte sind aufgrund von Corona nicht verboten. Ziel bleibt es, für eine kindeswohlgerechte Regelung des Umgangs zu sorgen. Darauf macht das Jugendamt des Main-Kinzig-Kreises aufmerksam.