Legt ein Gericht Umgangsregeln fest, müssen diese konkret sein. Dazu reicht es beispielsweise nicht aus, Besuchstermine "alle 14 Tage" festzuschreiben. Wichtig ist, einen Anfangstermin zu nennen. Bei einem späteren Streit kann der umgangsberechtigte Elternteil eine solche Regelung sonst nicht vollstrecken lassen. Das hat das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden (Az.: 6 WF 65/13), wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht beim Deutschen Anwaltverein mitteilt.