Unrecht und Leid – Rehabilitation und Entschädigung?

Der Abschlussbericht des Runden Tisches Heimerziehung.

Das radikal Böse ist das, was nicht hätte passieren dürfen, d.h.das, womit man sich nicht versöhnen kann, was man als Schickung unter keinen Umständen akzeptieren kann, und das, woran man auch nicht schweigend vorübergehen kann. (Hannah Ahrendt in ihrem Notizheft Juni 1950)

 

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__Weiteres Material:__

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Nach zwei Jahren Arbeit hat der Runde Tisch Heimerziehung (RTH) in seinem Abschlußbericht (AB) dokumentiert, dass Kindern und Jugendlichen die in den vierziger bis siebziger Jahren in Heimen der Jugendfürsorge leben mussten, das radikal Böse angetan wurde, wenn man darunter Handlungen und Verhältnisse versteht, die mit Gewalt und Zwang die ihnen Unterworfenen an Leib und Seele existenziell schädigen. In der Heimerziehung wurden Kinder und Jugendliche nicht, wie der gesetzliche Auftrag von Beginn an lautete, in ihrer Persönlichkeitsentwicklung gefördert und unterstützt, sondern nachhaltig an der Erreichung eines gelingenden Lebens be- und gehindert. Daran lässt der AB keinen Zweifel.